Kontakt

Ferienhaus Schochersäge

Helga & Wilhelm Chodora
Vilstalstraße 91
87459 Pfronten

Handy:+49 157 / 37303603
Festnetz:+49 8363 / 9601905

web: https://www.schochersaege.de
mail: info@schochersaege.de

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Schloß Neuschwanstein
Das weltberühmte Märchenschloß von König Ludwig II. von Bayern macht natürlich den Anfang. Es wird jährlich von ca. 1 Million Menschen besucht und ist von der Architektur, wie auch von seiner Lage einzigartig.


Breitenbergbahn
Am südlichen Ortsrand von Pfronten steht der Hausberg der Gemeinde, der Breitenberg. Mit der modernen Kabinenbahn geht es schnell hinauf ins Hochgebirge zum Wandern, oder zum Ski fahren im Winter. Bewirtschaftete Hütten gibt es dort oben selbstverständlich auch und das Panorama über den Königswinkel ist sagenhaft.


Forggensee
In Füssen beginnt der 12 km lange Forggensee, auf dem die Fahrgstschiffe der Stadt Füssen verkehren. Zwei Rundfahrten werden angeboten und baden kann man in dem klaren Wasser des Lechstausees auch super!


AGB´s

 

1.     Abschluss des Mietvertrages

Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt hat.

Sollte der Gast darin Abweichungen zu seiner Buchung oder seinem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Die geänderte Buchungsbestätigung (Mietvertrag) ist auf jeden Fall nochmals vom Gast zu bestätigen, andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

2.     Zahlung

Mit Buchungsauftrag erhält der Gast die Buchungsbestätigung und Rechnung. Auf den Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf das Konto

 

Kontoinhaber Helga und Wilhelm Chodora
Konto-Nr. 1358774
BLZ 73460046
IBAN DE09 7346 0046 0001 3587 74
BIC GENODEF1KFB
Kreditinstitut VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG

 

eine Anzahlung in Höhe von 20% zu überweisen.

 

Die Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, so ist der Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.

 

Leistet der Gast die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und dem Gast gemäß Ziffer 3 mit Rücktrittskosten zu belasten.

3.     Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter

Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (per Post, Fax oder E-Mail) jederzeit vom Vertrag zurücktreten, eine Umbuchung beantragen oder einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren (sofern vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird):

  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises einbehalten.
  • Bei einem Rücktritt 15 – 29 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises einbehalten.
  • Bei einem Rücktritt 0 – 14 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Wohnungsmietpreises einbehalten.
  • Bei Vermittlung eines Ersatzmieters wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR erhoben.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichten.

 

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.

 

Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn beim Vermieter angekündigt werden. Eine unangemeldete Weitervermietung / Untervermietung oder anderweitige bzw. gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.

4.     Kurtaxe

Die Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten und muss an die Gemeinde Pfronten durch den Vermieter für alle Gäste direkt an die Gemeinde abgeführt werden.

Kosten für Kurtaxe der Gemeinde Pfronten sind:

  • Für Personen ab dem 17. Lebensjahr 1,50 EUR pro Nacht
  • Für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 EUR pro Nacht

5.     Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag. Änderungen der An- und Abreisezeiten sind in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

6.     Schadensmeldung / Haftungsregelungen

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, bei Rückgabe der Wohnung anzuzeigen. Er haftet selbst und in voller Höhe für während seiner Nutzung verursachte Schäden in/an der Wohnung, auch durch Verursachung Dritter. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

7.     Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug der Wohnung fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.

8.     Tiere

Das Mitbringen von (Haus-)Tieren ist nicht gestattet.

9.     Rauchen

Das Rauchen in der Wohnung und im gesamten Innenbereich ist grundsätzlich verboten. Das Rauchen ist auf dem Balkon und im Außenbereich möglich.

10.   Kameras

Da sich das Anwesen in Außenlage befindet, möchten wir unkontrolliertem Vandalismus und Einbrüchen vorbeugen. Hierzu wird der Hof- und Kraftwerksbereich 24 Stunden täglich mittels Videokamera (ohne langfristige Aufzeichnung) überwacht. Dies ist auf Hinweisschildern vor Ort ersichtlich, und dient auch der Sicherheit unserer Gäste.

Der persönliche Bereich unserer Gäste (Garten mit Blockhütte und Grillplatz sowie die Flure und Räume in den Ferienwohnungen) ist hiervon natürlich nicht betroffen.

11.   Haftung

Das Betreten der auf dem Grundstück befindlichen Kraftwerksanlage inklusive Wehr, Einlauf und Auslauf ist grundsätzlich nicht gestattet. Im gesamten Gelände der Ferienanlage und des Kraftwerks haften Eltern für Ihre Kinder.

12.   Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kaufbeuren.